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Sachverständiger prüft einen Heizöltank im Keller und notiert Ergebnisse
10 Min. Lesezeit

Heizöltank-Prüfung: TÜV-/DEKRA-Kosten, Pflicht & Intervalle

Was kostet die TÜV- oder DEKRA-Prüfung eines Heizöltanks? Bei Tesche kosten Prüfung und Prüfbericht 249,90 € netto beziehungsweise 297,38 € brutto.

R. Tesche GmbHAktualisiert am

Wer nach den Kosten einer TÜV- oder DEKRA-Prüfung für den Heizöltank sucht, möchte meist zuerst eine konkrete Zahl wissen. Deshalb finden Sie hier zunächst Preis, Leistungsumfang und Anfrage – anschließend folgen Prüfpflicht, Intervalle, Ablauf und mögliche Mängel.

Was kostet die TÜV-/DEKRA-Prüfung eines Heizöltanks bei Tesche?

Klare Preisantwort: Die Prüfung Ihrer Heizöltankanlage und der Prüfbericht kosten bei Tesche 249,90 € netto beziehungsweise 297,38 € inklusive 19 % Umsatzsteuer. Mögliche Anfahrtskosten richten sich nach dem Standort der Anlage und können zusätzlich anfallen.

Tesche koordiniert dafür einen sachverständigen Ingenieur, der von einer nach § 46 AwSV anerkannten Sachverständigenorganisation bestellt ist. Seine Prüfung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an eine Sachverständigenprüfung nach AwSV. „TÜV-Prüfung“ und „DEKRA-Prüfung“ sind dafür gebräuchliche Suchbegriffe; entscheidend ist rechtlich nicht der Markenname, sondern die anerkannte Sachverständigenorganisation.

Im Preis von 249,90 € netto enthalten sind:

  • die Prüfung der Heizöltankanlage durch den anerkannten Sachverständigen
  • der zugehörige Prüfbericht

Nicht enthalten sind mögliche Anfahrtskosten, die Beseitigung festgestellter Mängel und eine gegebenenfalls erforderliche Nachprüfung.

Ihr Vorteil: ein Ansprechpartner von der Prüfung bis zur Mängelbeseitigung

Tesche koordiniert den Prüfungstermin und bleibt auch nach dem Prüfbericht Ihr Ansprechpartner. Stellt der Sachverständige Mängel fest, prüfen wir als Fachbetrieb nach AwSV/WHG, welche Arbeiten tatsächlich erforderlich sind, erläutern sinnvolle Lösungen und erstellen dafür ein separates Angebot. So erhalten Sie eine technisch passende und wirtschaftlich nachvollziehbare Mängelbeseitigung, ohne selbst zwischen Prüforganisation und ausführendem Fachbetrieb vermitteln zu müssen.

Die Rollen bleiben dabei klar getrennt: Der Sachverständige beurteilt die Anlage unabhängig. Tesche beseitigt die festgestellten Mängel im Rahmen der Fachbetriebsleistungen und dokumentiert die ausgeführten Arbeiten für eine gegebenenfalls erforderliche Nachprüfung.

Öltank-Prüfung anfragen oder Mängelbericht senden

Wählen Sie Ihr Anliegen. Für die Sachverständigenprüfung genügen zunächst Ihre Kontaktdaten und Angaben zur Tankanlage. Liegt bereits ein Prüfbericht vor, können Sie ihn direkt hochladen.

Was möchten Sie anfragen? *
Leistungsort der Tankanlage

JPG, PNG, WebP, HEIC oder PDF · bis zu 6 Dateien · Hilfreich sind Fotos vom Tank, Typenschild und Aufstellraum sowie ein früherer Prüfbericht, falls vorhanden.

* Pflichtfelder — die Anfrage ist unverbindlich & kostenlos. Ihre Unterlagen werden vertraulich behandelt und nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

Wer muss seinen Öltank prüfen lassen?

Ob Ihr Tank prüfpflichtig ist, hängt von drei Merkmalen ab: Aufstellung (ober- oder unterirdisch), Größe und Standort (Wasserschutzgebiet ja/nein). Als grobe Orientierung:

Anlagenart und StandortVor Inbetriebnahme oder nach wesentlicher ÄnderungWiederkehrendBei Stilllegung
Unterirdische Anlage außerhalb von Schutz- und festgesetzten oder vorläufig gesicherten ÜberschwemmungsgebietenGefährdungsstufen A bis DGefährdungsstufen A bis D: alle fünf JahreGefährdungsstufen A bis D
Oberirdische Anlage einschließlich Heizölverbraucheranlage außerhalb dieser GebieteGefährdungsstufen B, C und DGefährdungsstufen C und D: alle fünf JahreGefährdungsstufen C und D
Unterirdische Anlage in einem Schutz- oder festgesetzten beziehungsweise vorläufig gesicherten ÜberschwemmungsgebietGefährdungsstufen A bis DGefährdungsstufen A bis D: alle 30 MonateGefährdungsstufen A bis D
Oberirdische Anlage einschließlich Heizölverbraucheranlage in einem solchen GebietGefährdungsstufen B, C und DGefährdungsstufen B, C und D: alle fünf JahreGefährdungsstufen B, C und D

Die Gefährdungsstufe wird nach § 39 AwSV anhand des maßgebenden Anlagenvolumens und der Wassergefährdungsklasse bestimmt. Weitere oder abweichende Anforderungen können sich aus behördlichen Einzelfallanordnungen oder örtlichen Schutzgebietsregelungen ergeben. Prüfungen nach § 46 Absatz 2 bis 5 AwSV dürfen nur Sachverständige durchführen. Diese werden von einer anerkannten Sachverständigenorganisation bestellt.

Wichtig: Verantwortlich für die rechtzeitige Prüfung ist immer der Betreiber – also Sie als Tankbesitzer, nicht der Sachverständige oder der Fachbetrieb.

Wie oft muss geprüft werden?

Ein pauschales Prüfintervall für alle Heizöltanks gibt es nicht. Unterirdische Anlagen der Gefährdungsstufen A bis D werden außerhalb von Schutz- und festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten alle fünf Jahre, innerhalb dieser Gebiete alle 30 Monate geprüft. Bei oberirdischen Anlagen beträgt das wiederkehrende Prüfintervall fünf Jahre: außerhalb dieser Gebiete für die Gefährdungsstufen C und D, innerhalb dieser Gebiete für die Gefährdungsstufen B, C und D. Je nach Anlagenart und Gefährdungsstufe sind außerdem Prüfungen vor der Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung und bei der Stilllegung vorgeschrieben.

Bei unterirdischen Anlagen in einem Schutz- oder festgesetzten beziehungsweise vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet ist insbesondere das verkürzte Intervall von 30 Monaten zu beachten. Weitere Besonderheiten haben wir unter Öltank im Wasserschutzgebiet in NRW zusammengefasst.

Prüfung und Mängelbeseitigung — zwei verschiedene Rollen

Ein häufiges Missverständnis: TÜV und Fachbetrieb sind nicht dasselbe. Beide haben klar getrennte Aufgaben.

  • Der Sachverständige einer anerkannten Sachverständigenorganisation prüft die Anlage und stellt fest, ob sie in Ordnung ist. Der bekannte Begriff „TÜV-Prüfung“ wird dafür häufig umgangssprachlich verwendet. Er darf die Mängel aber nicht selbst beheben – das wäre ein Interessenkonflikt.
  • Der Fachbetrieb nach WHG beseitigt die festgestellten Mängel, dokumentiert die Arbeiten und macht die Anlage fit für die Nachprüfung.

Als WHG-Fachbetrieb übernehmen wir genau diesen zweiten Teil: die TÜV-Mängelbeseitigung. Häufige Mängel sind ein defekter Grenzwertgeber, ein nicht funktionierendes Antiheberventil oder eine gealterte Leckanzeige – dazu gleich mehr.

Was wird bei der Prüfung kontrolliert?

Der Sachverständige nimmt bei der wiederkehrenden Prüfung die gesamte Anlage in den Blick – nicht nur den Tankkörper. Kontrolliert werden unter anderem:

  • Tankkörper auf Korrosion, Verformungen und Dichtheit
  • Anschlüsse und Leitungen auf Dichtheit und ordnungsgemäße Führung
  • Grenzwertgeber (Überfüllsicherung) auf Funktion
  • Auffangwanne oder Rückhalteeinrichtung bei einwandigen Tanks
  • Leckanzeiger bei doppelwandigen Tanks
  • Belüftung und Entlüftung des Aufstellraums
  • Dokumentation der Anlage (frühere Prüfberichte, Wartungsnachweise)

Was passiert bei Mängeln?

Festgestellte Mängel klassifiziert der Sachverständige nach Schwere – und daran hängt, wie schnell Sie handeln müssen:

  • Geringfügige Mängel müssen innerhalb von sechs Monaten beseitigt werden.
  • Erhebliche Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden.
  • Gefährliche Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden. Die Anlage ist unverzüglich außer Betrieb zu nehmen und, soweit der Sachverständige dies für erforderlich hält, zu entleeren.

Nach der Beseitigung erheblicher oder gefährlicher Mängel muss die Anlage erneut durch einen Sachverständigen geprüft werden. Bei einem gefährlichen Mangel darf sie erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn der zuständigen Behörde die Bestätigung des Sachverständigen über die erfolgreiche Mängelbeseitigung vorliegt.

Werden Mängel nicht fristgerecht beseitigt, drohen Bußgelder – je nach Land und Fall bis in den fünfstelligen Bereich. Gravierender ist das Haftungsrisiko: Kommt es zu einem Ölschaden und die Anlage hatte bekannte, nicht beseitigte Mängel, kann der Versicherungsschutz entfallen. Die Beseitigung übernimmt ein WHG-Fachbetrieb, der die Arbeiten dokumentiert und die Anlage für die Nachprüfung bereitstellt.

Welche zusätzlichen Kosten können nach der Prüfung entstehen?

Die oben genannten 249,90 € netto beziehungsweise 297,38 € brutto gelten für die Sachverständigenprüfung und den Prüfbericht. Je nach Standort können Anfahrtskosten hinzukommen. Weitere Kosten entstehen nur, wenn zusätzliche Leistungen erforderlich oder von Ihnen beauftragt werden:

  1. Mängelbeseitigung durch den Fachbetrieb: Die Kosten hängen vom tatsächlichen Befund ab – beispielsweise vom Austausch eines einzelnen Bauteils bis zu umfangreicheren Arbeiten an der Tankanlage. Tesche prüft den Bericht und erstellt ein separates, nachvollziehbares Angebot für die erforderlichen Maßnahmen.
  2. Nachprüfung durch den Sachverständigen: Bei erheblichen oder gefährlichen Mängeln ist nach der Beseitigung eine erneute Sachverständigenprüfung erforderlich. Diese Nachprüfung ist nicht im Preis der ersten Prüfung enthalten.

Wer regelmäßig eine Tankschutz-Wartung durchführen lässt (bei uns ab 149 Euro), kann typische technische Auffälligkeiten frühzeitig erkennen lassen. Eine Wartung ersetzt jedoch weder eine gesetzlich vorgeschriebene Sachverständigenprüfung noch garantiert sie einen mängelfreien Prüfbericht.

So bereiten Sie die Prüfung vor

Sie können viel dazu beitragen, dass die Prüfung reibungslos läuft:

  • Zugang schaffen: Der Tankraum sollte frei zugänglich und ausreichend beleuchtet sein.
  • Unterlagen bereitlegen: Frühere Prüfberichte, Wartungsprotokolle und die Anlagendokumentation helfen dem Sachverständigen.
  • Reinigung erwägen: Ist der Tank stark verschlammt, lohnt eine Tankreinigung vor der Prüfung – so lassen sich Zustand und Dichtheit besser beurteilen.
  • Wartung vorab: Eine Wartung deckt lose Verschraubungen, gealterte Bauteile und kleine Undichtigkeiten auf, bevor sie zum Prüfmangel werden.

Wichtig: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Fristen und Anforderungen konkret für Ihren Tank gelten, sagt Ihnen die Untere Wasserbehörde oder Ihr Fachbetrieb.

Häufige Fragen zur Öltank-Prüfung

Wer muss seinen Öltank prüfen lassen?

Prüfpflichtig sind in der Regel oberirdische Heizöltanks ab einer bestimmten Größe sowie alle unterirdischen Erdtanks. In Wasserschutzgebieten gelten strengere Grenzen. Kleine oberirdische Tanks außerhalb von Schutzgebieten sind häufig von der wiederkehrenden Prüfpflicht ausgenommen. Verantwortlich für die Prüfung ist der Betreiber, also der Tankbesitzer.

Wie oft muss ein Öltank geprüft werden?

Unterirdische Heizöltankanlagen werden außerhalb von Schutz- und festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten alle fünf Jahre geprüft, innerhalb dieser Gebiete alle 30 Monate. Für oberirdische Heizölverbraucheranlagen gilt bei bestehender wiederkehrender Prüfpflicht ein Intervall von fünf Jahren. Ob eine oberirdische Anlage prüfpflichtig ist, richtet sich nach ihrer Gefährdungsstufe und ihrem Standort. Prüfungen können außerdem vor der Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung und bei der Stilllegung vorgeschrieben sein.

Wer führt die Öltank-Prüfung durch?

Die Prüfung nach § 46 AwSV führt ein Sachverständiger durch, der von einer anerkannten Sachverständigenorganisation bestellt ist. Der bekannte Begriff „TÜV-Prüfung“ wird dafür häufig umgangssprachlich verwendet. Werden Mängel festgestellt, sind Prüfung und Mängelbeseitigung weiterhin getrennte Aufgaben.

Was kostet die TÜV- oder DEKRA-Prüfung eines Heizöltanks bei Tesche?

Die Sachverständigenprüfung und der Prüfbericht kosten bei Tesche 249,90 € netto beziehungsweise 297,38 € inklusive 19 % Umsatzsteuer. Mögliche Anfahrtskosten können abhängig vom Standort hinzukommen. Mängelbeseitigung und eine gegebenenfalls erforderliche Nachprüfung sind nicht enthalten und werden separat angeboten beziehungsweise berechnet.

Was wird bei der Öltank-Prüfung kontrolliert?

Der Sachverständige prüft die gesamte Anlage: Tankkörper auf Korrosion und Dichtheit, Anschlüsse und Leitungen, den Grenzwertgeber, die Auffangwanne beziehungsweise den Leckanzeiger sowie die Anlagendokumentation. Die Funktionskontrolle und Instandsetzung von Leckanzeigegeräten ist dabei eine eigene Fachbetriebsleistung. Mängel werden nach Schwere klassifiziert und mit einer Frist zur Beseitigung versehen.

Was passiert, wenn bei der Prüfung Mängel gefunden werden?

Geringfügige Mängel müssen innerhalb von sechs Monaten, erhebliche und gefährliche Mängel unverzüglich beseitigt werden. Bei gefährlichen Mängeln ist die Anlage unverzüglich außer Betrieb zu nehmen und, soweit der Sachverständige dies für erforderlich hält, zu entleeren. Nach der Beseitigung erheblicher oder gefährlicher Mängel ist eine erneute Sachverständigenprüfung erforderlich.

Was droht, wenn ich die Prüfung versäume?

Wird die vorgeschriebene Prüfung nicht durchgeführt, verstoßen Sie gegen Ihre Betreiberpflichten – Bußgelder sind möglich. Gravierender ist das Haftungsrisiko: Bei einem Ölschaden ohne gültige Prüfung kann der Versicherungsschutz gefährdet sein. Bei Fragen hilft die R. Tesche GmbH aus Remscheid, Fachbetrieb nach WHG seit 1888. Telefon: 02191 80793.

Hinweis: Alle Angaben in diesem Beitrag erfolgen ohne Gewähr. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine rechtliche, steuerliche oder technische Beratung im Einzelfall dar. Gesetze, Vorschriften, Förderbedingungen und Preise können sich ändern. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen oder an unser Team.

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