Das Wichtigste in Kürze
- Das Bergische Land ist reich an Trinkwasserquellen und Schutzzonen.
Wasserschutzgebiet und Öltank — Besondere Pflichten in NRW
Das Bergische Land ist reich an Trinkwasserquellen und Schutzzonen. Viele Wohngebiete in Remscheid, Solingen und Wuppertal liegen in Wasserschutzgebieten — und damit gelten für Heizöltanks besondere Regeln. Als Zertifizierter Fachbetrieb nach §62 WHG und AwSV kennen wir die Vorschriften genau und unterstützen Sie bei der Einhaltung.
Was ist ein Wasserschutzgebiet?
Wasserschutzgebiete sind Gebiete, in denen besondere Vorschriften zum Schutz der Trinkwasserversorgung gelten. Sie werden in drei Schutzzonen eingeteilt. Zone I ist der unmittelbare Fassungsbereich um einen Brunnen oder eine Quelle — hier sind Öltanks grundsätzlich verboten. Zone II ist die engere Schutzzone — hier gelten verschärfte Anforderungen an Öltanks. Zone III ist die weitere Schutzzone — hier gelten erhöhte, aber weniger strenge Anforderungen.
In Remscheid liegen große Teile des Stadtgebiets in den Schutzzonen II und III ausgewiesener Trinkwassergewinnungsanlagen. Ob Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt, können Sie bei der Stadt Remscheid oder den Stadtwerken erfragen.
Verschärfte Anforderungen in Schutzzone II
In der engeren Schutzzone (Zone II) gelten die strengsten Anforderungen für Heizöltanks. Oberirdische Tanks müssen zwingend doppelwandig sein und über ein zugelassenes Leckanzeigesystem verfügen. Einwandige Tanks in einer Auffangwanne sind in Zone II nicht mehr zulässig — bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz, müssen aber bei der nächsten Änderung angepasst werden.
Unterirdische Tanks (Erdtanks) müssen ebenfalls doppelwandig sein und werden in kürzeren Intervallen geprüft. Die maximale Lagermenge kann durch die Schutzgebietsverordnung begrenzt sein — informieren Sie sich bei der zuständigen Wasserbehörde.
Prüfpflichten im Wasserschutzgebiet
Die Prüfintervalle für Öltanks hängen von der Bauart ab. Oberirdische Tanks über 1.000 Liter werden auch im Wasserschutzgebiet alle 5 Jahre durch einen zugelassenen Sachverständigen (in der Regel TÜV oder DEKRA) geprüft. Bei unterirdischen Tanks (Erdtanks) verkürzt sich das Intervall im Schutz- oder Überschwemmungsgebiet auf 2,5 Jahre (30 Monate), während außerhalb solcher Gebiete 5 Jahre gelten.
Oberirdische Tanks bis 1.000 Liter sind von der wiederkehrenden Prüfpflicht befreit; eine Prüfung vor Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung ist für oberirdische Anlagen aber ab 1.000 Litern vorgeschrieben. Unabhängig von der Prüfpflicht können in der Schutzgebietsverordnung weitere Auflagen festgelegt sein — maßgeblich ist immer die für Ihr Gebiet geltende Verordnung der zuständigen Wasserbehörde.
Die Prüfung umfasst die Dichtheitskontrolle des Tanks und der Leitungen, die Funktion der Sicherheitseinrichtungen (Grenzwertgeber, Überfüllsicherung), den Zustand der Auffangwanne oder der Doppelwandigkeit, die Standsicherheit und den allgemeinen Zustand der Anlage.
Meldepflichten bei Änderungen
Jede wesentliche Änderung an einer Tankanlage im Wasserschutzgebiet muss der unteren Wasserbehörde gemeldet werden. Dazu gehören der Neubau oder Austausch eines Tanks, die wesentliche Änderung der Anlage (z.B. Erweiterung), die Stilllegung oder Demontage und natürlich jeder Schadensfall, bei dem Heizöl ausgetreten ist.
Wir übernehmen für unsere Kunden die komplette Abstimmung mit den Behörden und stellen sicher, dass alle Meldepflichten erfüllt werden. Das erspart Ihnen den Papierkram und gibt Ihnen die Sicherheit, dass alles korrekt abgewickelt wird.
Sanierung bestehender Tankanlagen
Wenn Ihre bestehende Tankanlage den aktuellen Anforderungen im Wasserschutzgebiet nicht entspricht, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Eine Tankinnenhülle verwandelt einen einwandigen Tank in ein doppelwandiges System und ist oft die kostengünstigste Lösung. Ein neuer doppelwandiger Tank bietet höchste Sicherheit und modernen Standard. Die Umstellung auf einen Erdtank kann sinnvoll sein, wenn der Kellerraum anderweitig genutzt werden soll.
In vielen Fällen ist die Nachrüstung mit einer Innenhülle die wirtschaftlichste Lösung. Dabei wird der bestehende Tank gereinigt und eine passgenaue Kunststoffhülle eingesetzt. Der alte Tank dient als Außenhülle, die Innenhülle als innere Barriere — zusammen bilden sie ein doppelwandiges System, das die verschärften Anforderungen im Wasserschutzgebiet erfüllt.
Versicherungsschutz prüfen
Tankbesitzer im Wasserschutzgebiet sollten ihren Versicherungsschutz sorgfältig prüfen. Eine Gewässerschadenhaftpflicht ist dringend empfohlen — im Schadensfall können die Sanierungskosten schnell in den sechsstelligen Bereich gehen. Manche Versicherungen schließen Tanks in Wasserschutzgebieten aus oder verlangen höhere Prämien.
Wir empfehlen: Lassen Sie Ihren Tank regelmäßig warten und prüfen, halten Sie alle Prüfberichte griffbereit und informieren Sie Ihre Versicherung über den Standort im Wasserschutzgebiet. Im Schadensfall ist eine lückenlose Dokumentation Gold wert.
Wir sind Ihr Partner
Als zertifizierter Fachbetrieb nach Paragraf 62 WHG und nach AwSV sind wir berechtigt, alle Arbeiten an Heizöltanks im Wasserschutzgebiet durchzuführen. Von der Beratung über die Prüfung bis zur Sanierung — wir sind Ihr Ansprechpartner in Remscheid und dem Bergischen Land. Rufen Sie uns an unter 02191 80793.
Hinweis: Alle Angaben in diesem Beitrag erfolgen ohne Gewähr. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine rechtliche, steuerliche oder technische Beratung im Einzelfall dar. Gesetze, Vorschriften, Förderbedingungen und Preise können sich ändern. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen oder an unser Team.