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Wasserschutzgebiet und Öltank — Besondere Pflichten in NRW

In Wasserschutzgebieten gelten verschärfte Vorschriften für Öltanks. Erfahren Sie, welche Pflichten Tankbesitzer in NRW haben.

R. Tesche GmbHAktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Schutzzonen: In Zone I sind Öltanks verboten, in Zone II gelten die strengsten, in Zone III erhöhte Anforderungen – große Teile von Remscheid liegen in Zone II/III.
  • Bauart: In Zone II sind nur doppelwandige Tanks mit Leckanzeige zulässig; einwandige Tanks in Auffangwanne genießen nur Bestandsschutz.
  • Prüfpflicht: Unterirdische Anlagen der Gefährdungsstufen A bis D werden im Schutz- oder festgesetzten beziehungsweise vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet alle 30 Monate geprüft. Für oberirdische Anlagen einschließlich Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufen B, C und D beträgt das Intervall dort fünf Jahre.
  • Melde- und Versicherungspflichten: jede wesentliche Änderung der Wasserbehörde melden; Gewässerschaden-Haftpflicht dringend empfohlen – Sanierungskosten können sechsstellig sein.

Wasserschutzgebiet und Öltank — Besondere Pflichten in NRW

Das Bergische Land ist reich an Trinkwasserquellen und Schutzzonen. Viele Wohngebiete in Remscheid, Solingen und Wuppertal liegen in Wasserschutzgebieten — und damit gelten für Heizöltanks besondere Regeln. Als zertifizierter Fachbetrieb nach § 62 AwSV kennen wir die Vorschriften genau und unterstützen Sie bei der Einhaltung.

Was ist ein Wasserschutzgebiet?

Wasserschutzgebiete sind Gebiete, in denen besondere Vorschriften zum Schutz der Trinkwasserversorgung gelten. Sie werden in drei Schutzzonen eingeteilt. Zone I ist der unmittelbare Fassungsbereich um einen Brunnen oder eine Quelle — hier sind Öltanks grundsätzlich verboten. Zone II ist die engere Schutzzone — hier gelten verschärfte Anforderungen an Öltanks. Zone III ist die weitere Schutzzone — hier gelten erhöhte, aber weniger strenge Anforderungen.

In Remscheid liegen große Teile des Stadtgebiets in den Schutzzonen II und III ausgewiesener Trinkwassergewinnungsanlagen. Ob Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt, können Sie bei der Stadt Remscheid oder den Stadtwerken erfragen.

Verschärfte Anforderungen in Schutzzone II

In der engeren Schutzzone (Zone II) gelten die strengsten Anforderungen für Heizöltanks. Oberirdische Tanks müssen zwingend doppelwandig sein und über ein zugelassenes Leckanzeigesystem verfügen. Einwandige Tanks in einer Auffangwanne sind in Zone II nicht mehr zulässig — bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz, müssen aber bei der nächsten Änderung angepasst werden.

Unterirdische Tanks (Erdtanks) müssen ebenfalls doppelwandig sein und werden in kürzeren Intervallen geprüft. Die maximale Lagermenge kann durch die Schutzgebietsverordnung begrenzt sein — informieren Sie sich bei der zuständigen Wasserbehörde.

Prüfpflichten im Wasserschutzgebiet

Die Prüfintervalle hängen von der Aufstellung, der Gefährdungsstufe und dem Standort der Anlage ab. Unterirdische Anlagen der Gefährdungsstufen A bis D werden in Schutzgebieten und in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten alle 30 Monate geprüft; außerhalb dieser Gebiete beträgt das Intervall fünf Jahre. Oberirdische Anlagen einschließlich Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufen B, C und D werden innerhalb dieser Gebiete alle fünf Jahre geprüft. Rechtlich maßgeblich ist die Prüfung durch einen Sachverständigen einer anerkannten Sachverständigenorganisation.

Bei oberirdischen Anlagen einschließlich Heizölverbraucheranlagen in diesen Gebieten sind die Gefährdungsstufen B, C und D vor der Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung, wiederkehrend alle fünf Jahre und bei der Stilllegung zu prüfen. Bei unterirdischen Anlagen gelten diese Prüfungsanlässe für die Gefährdungsstufen A bis D; das wiederkehrende Intervall beträgt 30 Monate. Weiter gehende Anforderungen aus der örtlichen Schutzgebietsverordnung oder aus behördlichen Einzelfallanordnungen bleiben unberührt.

Die Prüfung umfasst die Dichtheitskontrolle des Tanks und der Leitungen, die Funktion der Sicherheitseinrichtungen (Grenzwertgeber, Überfüllsicherung), den Zustand der Auffangwanne oder der Doppelwandigkeit, die Standsicherheit und den allgemeinen Zustand der Anlage.

Meldepflichten bei Änderungen

Jede wesentliche Änderung an einer Tankanlage im Wasserschutzgebiet muss der unteren Wasserbehörde gemeldet werden. Dazu gehören der Neubau oder Austausch eines Tanks, die wesentliche Änderung der Anlage (z.B. Erweiterung), die Stilllegung oder Demontage und natürlich jeder Schadensfall, bei dem Heizöl ausgetreten ist.

Wir übernehmen für unsere Kunden die komplette Abstimmung mit den Behörden und stellen sicher, dass alle Meldepflichten erfüllt werden. Das erspart Ihnen den Papierkram und gibt Ihnen die Sicherheit, dass alles korrekt abgewickelt wird.

Sanierung bestehender Tankanlagen

Wenn Ihre bestehende Tankanlage den aktuellen Anforderungen im Wasserschutzgebiet nicht entspricht, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Eine Tankinnenhülle verwandelt einen einwandigen Tank in ein doppelwandiges System und ist oft die kostengünstigste Lösung. Ein neuer doppelwandiger Tank bietet höchste Sicherheit und modernen Standard. Die Umstellung auf einen Erdtank kann sinnvoll sein, wenn der Kellerraum anderweitig genutzt werden soll.

In vielen Fällen ist die Nachrüstung mit einer Innenhülle die wirtschaftlichste Lösung. Dabei wird der bestehende Tank gereinigt und eine passgenaue Kunststoffhülle eingesetzt. Der alte Tank dient als Außenhülle, die Innenhülle als innere Barriere — zusammen bilden sie ein doppelwandiges System, das die verschärften Anforderungen im Wasserschutzgebiet erfüllt.

Versicherungsschutz prüfen

Tankbesitzer im Wasserschutzgebiet sollten ihren Versicherungsschutz sorgfältig prüfen. Eine Gewässerschadenhaftpflicht ist dringend empfohlen — im Schadensfall können die Sanierungskosten schnell in den sechsstelligen Bereich gehen. Manche Versicherungen schließen Tanks in Wasserschutzgebieten aus oder verlangen höhere Prämien.

Wir empfehlen: Lassen Sie Ihren Tank regelmäßig warten und prüfen, halten Sie alle Prüfberichte griffbereit und informieren Sie Ihre Versicherung über den Standort im Wasserschutzgebiet. Im Schadensfall ist eine lückenlose Dokumentation Gold wert.

Wir sind Ihr Partner

Als zertifizierter Fachbetrieb nach § 62 AwSV führen wir die von unserem zertifizierten Tätigkeitsbereich umfassten Tankschutzarbeiten fachgerecht aus. Von der Beratung über die Prüfung bis zur Sanierung — wir sind Ihr Ansprechpartner in Remscheid und dem Bergischen Land. Rufen Sie uns an unter 02191 80793.

Hinweis: Alle Angaben in diesem Beitrag erfolgen ohne Gewähr. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und stellen keine rechtliche, steuerliche oder technische Beratung im Einzelfall dar. Gesetze, Vorschriften, Förderbedingungen und Preise können sich ändern. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich bitte an die zuständigen Stellen oder an unser Team.

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