🔥 Heizöl zum günstiger Tagespreis · unverbindlich · Schnelle Lieferung im Bergischen Land · Jetzt anfragen! · ☎ 02191 80793🔥 Heizöl zum günstiger Tagespreis · unverbindlich · Schnelle Lieferung im Bergischen Land · Jetzt anfragen! · ☎ 02191 80793🔥 Heizöl zum günstiger Tagespreis · unverbindlich · Schnelle Lieferung im Bergischen Land · Jetzt anfragen! · ☎ 02191 80793🔥 Heizöl zum günstiger Tagespreis · unverbindlich · Schnelle Lieferung im Bergischen Land · Jetzt anfragen! · ☎ 02191 80793
Moderne Ölheizung mit Öltank im Heizungskeller eines Wohnhauses, daneben Gesetzesunterlagen zum Gebäudemodernisierungsgesetz
10 Min. Lesezeit

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Das Ende des Heizungsgesetzes — was Hausbesitzer jetzt wissen müssen

Das umstrittene Heizungsgesetz (GEG) wird durch das Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst. Wir erklären, was das für Ihre Ölheizung bedeutet — verständlich und ohne Panik.

R. Tesche GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Heizungsgesetz (GEG) wird abgeschafft und durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt.
  • Öl- und Gasheizungen bleiben grundsätzlich erlaubt — auch der Neueinbau ist weiterhin möglich, unter bestimmten Auflagen.
  • Kernstück ist die sogenannte Bio-Treppe: ein schrittweise steigender Anteil erneuerbarer Brennstoffe ab 2029.
  • Diese Pflicht lässt sich auf mehreren Wegen erfüllen — nicht nur durch Bioöl, sondern auch durch Hybridlösungen (Wärmepumpe, Solarthermie, Biomasse).
  • Der Gesetzentwurf ist noch nicht final. Geplant ist ein Beschluss vor der Sommerpause 2026.

Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz?

Viele Hausbesitzer im Bergischen Land haben die Diskussion um das „Heizungsgesetz" (offiziell: Gebäudeenergiegesetz, GEG) mit Sorge verfolgt. Die gute Nachricht vorweg: Dieses Gesetz wird abgeschafft. An seine Stelle tritt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das im Mai 2026 als Regierungsentwurf vorgelegt und im Bundeskabinett beschlossen wurde.

Der Grundgedanke des neuen Gesetzes lautet: Technologieoffenheit, Einfachheit und Praxistauglichkeit. Statt einer faktischen Pflicht zur Wärmepumpe sollen Eigentümer im Fall eines Heizungstauschs wieder frei zwischen verschiedenen Lösungen wählen können. Für alle, die mit Heizöl heizen, ist das eine spürbare Entlastung — denn Ölheizungen bleiben eine zulässige Option.

Bleibt meine Ölheizung erlaubt?

Ja. Das ist die zentrale Botschaft für unsere Kundschaft in Remscheid und Umgebung. Der Gesetzentwurf führt einen ganzen Katalog zulässiger Heizungslösungen auf. Dazu gehören ausdrücklich auch Heizungsanlagen, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben werden.

Konkret nennt der Entwurf neun Optionen für den Ersatz einer Heizung — darunter:

  • eine Heizung, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben wird,
  • eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe,
  • eine solarthermische Anlage,
  • eine Heizung zur Nutzung von Biomasse oder Wasserstoff,
  • eine Wärmepumpen-Hybridheizung (Wärmepumpe kombiniert mit Öl-, Gas- oder Biomassefeuerung),
  • eine Solarthermie-Hybridheizung,
  • eine Stromdirektheizung,
  • ein Anschluss an ein Wärmenetz oder
  • eine andere innovative Heizungslösung.

Wichtig: Ihre bestehende Ölheizung dürfen Sie selbstverständlich weiter betreiben und auch reparieren. Die neuen Anforderungen greifen erst, wenn eine Heizung neu eingebaut oder vollständig ersetzt wird.

Die Bio-Treppe einfach erklärt

Das Herzstück des Gesetzes ist die sogenannte Bio-Treppe. Sie betrifft Heizungen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes neu mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas eingebaut werden. Für diese Anlagen muss ein wachsender Anteil der Wärme aus erneuerbaren Brennstoffen — wie Bioöl, Biomethan oder grünem Wasserstoff — stammen.

Die geplanten Stufen im Überblick:

Ab wannMindestanteil erneuerbar
1. Januar 202910 Prozent
1. Januar 203015 Prozent
1. Januar 203530 Prozent
1. Januar 204060 Prozent

Entscheidend ist: Bis zum Jahr 2029 ist zunächst gar kein Bioöl erforderlich. Wer in den nächsten Jahren eine neue Ölheizung einbaut, hat also reichlich Vorlaufzeit und muss nicht sofort umstellen.

Vier Wege, die Bio-Treppe zu erfüllen

Der vielleicht wichtigste Punkt für die Praxis: Die Bio-Treppe lässt sich nicht nur durch Bioöl erfüllen. Der Entwurf sieht mehrere gleichwertige Wege vor — Sie können also die Lösung wählen, die zu Ihrem Gebäude und Budget passt.

1. Ölheizung mit Bioöl-Anteilen. Sie erfüllen die Quote direkt über den Brennstoff. Ihr Lieferant muss Ihnen den erneuerbaren Anteil bestätigen.

2. Ölheizung mit Wärmepumpe (Wärmepumpen-Hybridheizung). Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn die Wärmepumpe vorrangig läuft und die Ölheizung nur die Spitzenlast abdeckt. Anlagentechnisch ist zunächst kein Bioöl nötig.

3. Ölheizung mit Solarthermie (Solarthermie-Hybridheizung). Eine ausreichend dimensionierte Solaranlage rechnet auf die Quote an — ebenfalls zunächst ohne Bioöl-Pflicht.

4. Ölheizung mit Biomasse (Biomasse-Hybridheizung). Die Kombination mit einem automatisch beschickten Biomasse-Kessel erfüllt die Anforderung über den festen Brennstoff.

Bei den Hybridlösungen gilt: Wird ein höherer erneuerbarer Anteil als 15 Prozent angerechnet, muss dies ab 2035 (bei größeren Gebäuden) durch eine fachkundige Person nachgewiesen werden.

Was ist „Bioöl" überhaupt?

Der Entwurf nimmt erstmals eine klare Definition von Bioöl auf. Gemeint sind im Wesentlichen zwei Varianten:

  • FAME (Fettsäuremethylester): gewonnen aus pflanzlichen oder tierischen Fetten — vergleichbar mit dem aus dem Verkehr bekannten Biodiesel.
  • HVO (hydriertes Pflanzenöl): Pflanzenöle, die durch eine Reaktion mit Wasserstoff in ihren Eigenschaften an klassisches Heizöl angepasst werden. HVO kann fossiles Heizöl ergänzen oder sogar vollständig ersetzen.

Für Sie als Kunde wichtig: Wer Bioöl zur Erfüllung der gesetzlichen Pflicht bezieht, bekommt von seinem Lieferanten künftig eine Bestätigung mit der Abrechnung. Diese Nachweise sind in den ersten 15 Jahren nach Inbetriebnahme der Heizung aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde vorzulegen.

Sonderfall Mietwohnung: Wer trägt die Kosten?

Für vermietete Gebäude enthält der Entwurf eine eigene Regelung zur Kostenaufteilung. Vermieter müssen den Preisbestandteil für den verpflichtend genutzten Bio-Brennstoff künftig transparent ausweisen. Die Kosten für den erneuerbaren Anteil werden zwischen Mieter und Vermieter geteilt — und zwar bezogen auf maximal 30 Prozent des insgesamt verbrauchten Brennstoffs.

Diese Aufteilung gilt im Entwurf allerdings nur für gasförmige und flüssige Energieträger — ein Punkt, der aus Sicht des Energie-Mittelstands noch kritisch diskutiert wird.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Der Zeitplan ist ambitioniert. Nach dem Kabinettsbeschluss im Mai 2026 ist die erste Lesung im Bundestag für Juni 2026 vorgesehen. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist ein Beschluss noch vor der Sommerpause 2026, um Rechtsklarheit zu schaffen.

Bis dahin gilt: Der Text ist ein Entwurf und kann sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern. Einzelne Details — etwa die genaue Ausgestaltung einer ab 2028 geplanten Grünheizöl-Quote — sollen erst im Laufe des Sommers 2026 konkretisiert werden.

Unsere Einschätzung für Sie

Für Heizölkunden im Bergischen Land ist das Gebäudemodernisierungsgesetz unter dem Strich eine gute Entwicklung: Die Ölheizung bleibt erlaubt, die Entscheidung beim Heizungstausch liegt wieder bei Ihnen, und die Anforderungen steigen erst ab 2029 — schrittweise und mit fairen Übergangsfristen.

Unser Rat: Lassen Sie sich von der Schlagzeile nicht verunsichern. Wenn bei Ihnen ohnehin ein Heizungstausch ansteht, lohnt sich ein Blick auf moderne Öl-Brennwerttechnik und mögliche Hybridlösungen — beides lässt sich gut mit den neuen Regeln vereinbaren. Gerne beraten wir Sie persönlich, welche Option für Ihr Haus sinnvoll ist. Rufen Sie uns an unter 02191 80793.

Basierend auf einer aktuellen Brancheneinschätzung des UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. zum Regierungsentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (Stand: 3. Juni 2026). Der Gesetzentwurf befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren — Änderungen sind möglich.

Teilen:WhatsAppE-Mail