Strom und Gas

Preisvergleich

Strom- & Gaspreise steigen
unkontrolliert in die Höhe

Viele Haushalte zahlen “zu viel” für dessen Energieversorgung, wobei es sehr oft Sparmöglichkeiten gibt!

Wir prüfen die
Kosten für Sie

Anhand ein paar wenigen Daten können wir Ihr Einsparpotential erkennen.

Sind Sie noch bei der EWR?

In Remscheid ist die EWR oft als Grundversorger eingetragen, wobei meist hohe Preise für die Stromversorgung veranschlagt werden.

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Unsere Prämisse, die Energieversorgung möglichst günstig & einfach zu gestalten. Dabei soll Ihr Portemonnaie & Ihre Nerven geschont werden!

Gemeinsam mit Energie in die Zukunft

Hand in Hand gehen wir mit Ihnen in eine Richtung. Wir beraten Sie gerne und haben für Fragen ein offenes Ohr. Stets wollen wir Ihren Alltag erleichtern und eine “Last von den Schultern” nehmen.

Die häufigsten Fragen

Heizen mit Öl in Zukunft

Ob Abwrackprämie, CO2-Steuer oder Klimaschutzprogramm – in jüngster Zeit jagt eine Schlagzeile die nächste. Wer mit Öl heizt fühlt sich da schnell verunsichert. Dabei sprechen viele gute Gründe für moderne Ölheizungen: Denn Öl-Brennwerttechnik ist hocheffizient, lässt sich ideal mit erneuerbaren Energien kombinieren und bietet durch den Einsatz regenerativer Brennstoffe langfristig sogar eine klimaneutrale Perspektive.

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms wurde auch das Gebäudeenergiegesetz mit Vorschriften für den zukünftigen Betrieb und die Modernisierung von Heizungen verabschiedet. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten rund um den vielfach als „Ölheizungsverbot“ bezeichneten Beschluss für Sie zusammengestellt.

Ja, bestehende Ölheizungen mit Niedertemperatur- und Brennwerttechnik können weiter betrieben werden – auch über das Jahr 2025 hinaus.

Ja, das dürfen Sie. Bis Ende 2025 können Sie Ihren alten Ölkessel ganz einfach gegen ein neues Öl-Brennwertgerät austauschen. Eine solche Modernisierung lohnt sich weiterhin, da ein effizientes Öl-Brennwertgerät den Heizölbedarf deutlich reduzieren kann. Ab 2026 dürfen Ölheizungen eingebaut werden, wenn sie erneuerbare Energien mit einbinden. Das können zum Beispiel Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen sein. Der Einbau einer Ölheizung ist auch erlaubt, wenn kein Gas- oder Fernwärmenetz vorhanden ist und keine erneuerbaren Energien anteilig eingebunden werden können. Hat jemand bereits seine Ölheizung mit einer solarthermischen Anlage kombiniert, so kann er jederzeit einen Kesseltausch durchführen, da das Gebäude bereits anteilig mit erneuerbaren Energien versorgt wird.

Für den Einbau neuer Öl-Hybridanlagen gibt es weiterhin staatliche Fördergelder. Finanziell unterstützt wird der Einbau der erneuerbaren Komponenten, wie zum Beispiel eine Solarkollektoranlage, mit 30% der Invesitionskosten. Dabei sind die entsprechenden Förderbedingungen zu beachten. Nichtstaatliche Förderaktionen, zum Beispiel von Heizgeräteherstellern, sind davon nicht betroffen.

Die Einbindung erneuerbarer Energien hilft grundsätzlich, die CO2-Emissionen Ihres Hauses weiter zu verringern und ist daher eine sinnvolle Maßnahme. Dies ist auch vor dem Hintergrund der 2021 geplanten CO2-Bepreisung auf alle fossilen Energieträger sinnvoll. Sie können diese Einbindung aber auch unabhängig von der Heizungsmodernisierung, in einem zweiten Schritt, vornehmen. Dazu berät Sie der SHK-Fachbetrieb Ihres Vertrauens oder Ihr zuständiger Bezirksschornsteinfeger.

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